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  • 12.01.2023 – BFH: Hinzurechnung von Beförderungskosten bei passiver Veredelung
    12.01.2023 – BFH: Hinzurechnung von Beförderungskosten bei passiver Veredelung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob zur Ermittlung der zu entrichtenden Einfuhrabgabenbeträge für im Verfahren der passiven Veredelung entstan...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Hinzurechnung von Beförderungskosten bei passiver Veredelung

 

BFH, Urteil VII R 3/20 vom 01.06.2022

Leitsatz

Bei der Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach einer passiven Veredelung sind die Beförderungskosten bis zum Ort des Verbringens der Waren in das Zollgebiet der Union gemäß Art. 71 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i UZK in den Zollwert einzubeziehen und den Kosten für den außerhalb des Zollgebiets der Union vorgenommenen Veredelungsvorgang (Art. 86 Abs. 5 UZK) hinzuzurechnen.

Quelle: BFH

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