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  • 12.01.2023 – BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel
    12.01.2023 – BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die gezahlten Entgelte für die Benutzung sog. "Mehrwegsteigen" zum Transport von Obst und G...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel

 

BFH, Urteil III R 56/20 vom 01.06.2022

Leitsatz

  1. Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse scheidet aus, wenn das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält und das Mietvertragselement dem gesamtvertraglichen Leistungsbündel nicht das Gepräge gibt.
  2. Gibt ein Handelsunternehmen seinem mit ihm in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung stehenden Lieferanten vor, dass dieser die Ware in einem bestimmten Steigentyp zu liefern hat, führt eine wiederholte Anmietung dieses Steigentyps bei unterstelltem Eigentum zur Annahme von Anlagevermögen.

Quelle: BFH

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