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  • 12.01.2023 – Datenschutzbedenken bei der „Personenkennziffer“ 
    12.01.2023 – Datenschutzbedenken bei der „Personenkennziffer“ 
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Kritiker:innen haben Bedenken beim Datenschutz anlässlich der Zusammenführung von Steuer-ID und Kontoverbindungsdaten.

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Datenschutzbedenken bei der „Personenkennziffer“ 

 

Zukünftig soll die Steuer-ID mit Kontoverbindungsdaten zusammengeführt werden, um Auszahlungen wie beispielsweise das Klimageld leichter überweisen zu können, so das Jahressteuergesetz. Kritiker:innen haben Bedenken beim Datenschutz.

Der Staat möchte Ausgleichszahlungen spätestens im Jahr 2024 unkomplizierter an Bürger:innen überweisen können – und verknüpft aus diesem Grund die Steuer-ID mit Kontoverbindungsdaten, wie im Jahressteuergesetz 2022 bekanntgegeben wurde „Dies ist notwendig, um in Zukunft staatliche Leistungen, vergleichbar mit der Energiepreispauschale im September und Dezember des vergangenen Jahres, an die Bürger auszahlen zu können“, erklärte Daniela Karbe-Geßler, welche bei der Interessensvertretung für Steuerpolitik verantwortlich ist gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Andernfalls müssten weiterhin die Rentenversicherungen oder die Arbeitgeber den Ausgleich übernehmen. Kritiker:innen sehen die neue Maßnahme jedoch kritisch, wie ein Artikel des Online-Magazins Heise berichtet.  

Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert den beschlossenen Ansatz 

Neben verschiedenen Datenschutzkritiker:innen meldete sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber zu Wort. Die Bundesregierung habe mit ihrem Entwurf „datenschutzrechtlich nicht optimalen Weg gewählt“. Seiner Meinung nach hat bereits das Registermodernisierungsgesetz dazu geführt, dass die Steuer-ID zu einer allgemeinen Identifikationsnummer für Bürger:innen geworden ist, welche für allgemeine Zwecke außerhalb der Finanzverwaltung verwendet werden kann. Er geht davon aus, dass das Bilden von Profilen mit persönlichen Daten damit erleichtert werden würde, wodurch diese Strategie den „besonders geschützten geistigen Innenraum“ der Menschen gefährdet. Datenschützer:innen appellieren an die Bundesregierung: Um Missbrauch effektiv zu verhindern, braucht es hinreichende Hürden.  

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