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  • 09.01.2023 – Startups: Bundesregierung kappt Wagniskapital-Förderung
    09.01.2023 – Startups: Bundesregierung kappt Wagniskapital-Förderung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Weil die aktuelle Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist und sich die Fertigstellung der angekündigten Neufassung verzögert, kön...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Startups: Bundesregierung kappt Wagniskapital-Förderung

 

  • Seit dem Jahreswechsel sind keine Anträge für das Förderprogramm INVEST mehr möglich – weil die Förderrichtlinie fehlt
  • Business Angels sollen mit ihren Investitionen warten

Keine wirklich guten Nachrichten für junge Startups und Investoren zum neuen Jahr: Weil die aktuelle Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist und sich die Fertigstellung der angekündigten Neufassung verzögert, können aktuell keine Anträge für das Wagniskapital-Förderprogramm INVEST gestellt werden. Business Angels wird auf der INVEST-Webseite des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) empfohlen, vorerst auf Investitionen zu verzichten, wenn sie sich die Möglichkeit einer Förderung offenhalten wollen. Bislang erhielten Business Angels für Wagniskapital-Investitionen ab 25.000 Euro 20 Prozent der Investitionssumme steuerfrei erstattet. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag ursprünglich angekündigt, das Programm fortführen zu wollen – dies ist jetzt auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. „Das INVEST-Programm leistet seit fast zehn Jahren einen wichtigen Beitrag, um ganz jungen Startups in Deutschland den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern. Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation benötigen mehr Startups Geld und Know-how von Business Angels“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Startups brauchen Planungssicherheit. Die aktuelle Förderlücke muss schnellstmöglich geschlossen und eine neue Förderrichtlinie auf den Weg gebracht werden.“

Die neue Förderrichtlinie sollte nach Ansicht des Bitkom zugleich die im vergangenen Frühjahr aufgenommenen Änderungen rückgängig machen, etwa die Herausnahme von Folgefinanzierungen aus der Förderung und die Begrenzung auf Erstfinanzierung. Fördermittel sollten zudem nicht zurückgefordert werden, wenn vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist das Startup mit einem anderen Unternehmen verschmilzt, ohne dass dem Investor Veräußerungserlöse zufließen. Berg: „Der Zugang zu Wagniskapital ist seit Jahren einer der größten Standortnachteile für deutsche Startups. Förderprogramme sollten deshalb so ausgestaltet werden, dass sie möglichst wenige neue Hürden errichten.“

Quelle: Bitkom

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