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Steuer & Recht |
Digitaler Hauptantrag steht pünktlich zur Einführung der Sozialreform unter jobcenter.digital zur Verfügung
Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine große Sozialreform auf den Weg gebracht, die am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abgelöst hat. Um von Beginn an dem Anspruch der Bundesregierung nach bürgernaher und unbürokratischer Hilfe für unterstützungsbedürftige Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, steht pünktlich zum Start des Bürgergeldes der digitale Hauptantrag unter www.jobcenter.digital zur Verfügung.
In den letzten Jahren hat die Bundesagentur für Arbeit in beispielgebender Weise die Digitalisierung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die gemeinsamen Einrichtungen konsequent verfolgt. Sie ist damit nicht nur den Verpflichtungen des Onlinezugangsgesetzes fristgerecht nachgekommen, sondern hat auch die Verwaltungsmodernisierung intensiv vorangetrieben. Mit dem Start des Bürgergeldes können Anträge online gestellt sowie weitere digitale Services genutzt werden. Ich bin sicher, dass die Antragstellenden diese Möglichkeit zu schätzen wissen werden.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Mit dem Angebot unter www.jobcenter.digital können Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihre Erst- oder Weiterbewilligungsanträge beim Jobcenter online stellen, sondern auch viele andere Services nutzen, wie Termine vereinbaren, Nachrichten senden oder Bescheide abrufen. Bürgerinnen und Bürger, die ihren digitalen Hauptantrag auf Bürgergeld stellen, können von der medienbruchfreien Kommunikation mit dem Jobcenter profitieren. Denn auch Nachfragen und die Nachreichung von Nachweisen können nun online erfolgen, was den Entscheidungsprozess beschleunigen wird. Die Nutzung des Angebotes ist nicht nur mit dem PC, sondern auch mit Smartphone oder Tablet möglich.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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