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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Keine Förderung eines unzweckmäßigen Arzneimitteleinsatzes
Der Europäische Gerichtshof hat sich erneut mit der Werbung von Apotheken für Arzneimittel befasst. Diesmal ging es um eine lettische Apotheke, die einen 15-prozentigen Rabatt für den Kauf eines beliebigen Arzneimittels versprach, wenn mindestens drei Artikel gekauft würden. Dies ist nach lettischem Recht unzulässig – zu Recht, wie der EuGH befand. Denn eine derartige Werbung fördere den unzweckmäßigen Einsatz von Arzneimitteln und müsse von den Mitgliedstaaten sogar verboten werden.
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