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  • 21.12.2022 – EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55
    21.12.2022 – EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das europäische Klimagesetz macht die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu eine...

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Steuer & Recht |

EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55

 

Mehr Emissionshandel und erneuerbare Energie

Die Energieminister, das Parlament und die Kommission der EU haben wichtige Beschlüsse für den Klimaschutz gefasst: Rund drei Viertel aller europäischen CO2-Emissionen werden künftig in den Emissionshandel einbezogen – ab 2027 auch die aus Wärme und Verkehr. Der Ausbau von Solar- und Windenergie soll EU-weit massiv beschleunigt werden.

Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen, den EU-Emissionshandel zu stärken und begrüßt die perspektivische Einführung eines Emissionshandels für Wärme und Verkehr. Die vom Rat der Energieminister, Parlament und Kommission der EU erzielte Einigung ist ein entscheidender Schritt, um die EU unabhängiger zu machen von fossiler Energie.

Mit der Einigung zum europäischen Emissionshandel ist der größte Teil des Fit-for-55-Programms ausverhandelt. Das Programm enthält alle Maßnahmen, mit der die EU-Mitgliedsstaaten ihre Klimaziele erreichen wollen: Die CO2-Emissionen der EU müssen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis 2050 soll Europa treibhausgasneutral werden.

„Die EU geht voran beim Klimaschutz und beweist Entschlossenheit – aller Krisen zum Trotz“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems

Der EU-Emissionshandel gibt Treibhausgasen einen Preis. Das betrifft bislang Energieunternehmen, die energieintensive Industrie sowie Teile des Luftverkehrs. Auch bisher wurden die Obergrenzen für die Gesamtemissionen einzelner Wirtschaftszweige jedes Jahr gesenkt.

Zukünftig sollen die Emissionsrechte noch stärker gekürzt werden – bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent (bisher 43 Prozent). Effiziente Unternehmen sollen künftig kostenlose Emissionszertifikate erhalten. Dagegen soll es bei ineffizienten Anlagen Kürzungen geben, wenn die Verantwortlichen keine Effizienzmaßnahmen durchführen.

Bislang erhalten der Luftverkehr und besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren kostenlose Emissionszertifikate. Diese sollen schrittweise abgeschafft werden. Auch die Seeschifffahrt soll ab 2024 mit in den Emissionshandel einbezogen werden.

Ein Teil der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel für Energie, Industrie, Luft- und Schifffahrt fließt in den Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördern soll.

Neuer Emissionshandel für Verkehr und Gebäude

Auch im Verkehr und in Gebäuden müssen mehr Treibhausgase eingespart werden. Deshalb soll ab 2027 ein neues Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr sowie für die Nutzung fossiler Brennstoffe in bestimmten Industriesektoren geschaffen werden – ähnlich dem deutschen Brennstoffemissionshandel.

Die CO2-Zertifikate sollen – wie beim bisherigen europäischen Emissionshandel – frei am Markt gehandelt werden. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen.

Klimasozialfonds für mehr Klimaschutzmaßnahmen und sozialen Ausgleich

Mit den Einnahmen des neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr von 65 Milliarden Euro soll ab 2026 bis 2032 ein neuer Klimasozialfonds finanziert werden. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten mit eigenen Haushaltsmitteln zu den Maßnahmen beitragen, so dass insgesamt rund 86 Milliarden Euro für den sozialen Ausgleich zur Verfügung stehen.

Der Fonds soll vor allem Maßnahmen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen und hauptsächlich einkommensschwächeren Haushalten und Kleinunternehmen zugutekommen. Vorübergehend kann der Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für besonders vulnerable Haushalte finanzieren.

CO2-Grenzausgleich für wettbewerbsfähige Unternehmen

Bereits ab dem Jahr 2023 wird mit einer Testphase von drei Jahren ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt. Für den Stromsektor und ausgewählte, in die EU importierte Güter etwa aus der Zement- oder Stahl-, Aluminium oder Düngemittelindustrie soll ein CO2-Preis erhoben werden. Der Mechanismus soll einen Ausgleich für europäische Unternehmen schaffen gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen, für die der EU-Emissionshandel nicht gilt.

Das Ziel: Die ehrgeizige Klimapolitik in Europa soll nicht zu einer Verlagerung von Treibhausgas-Emissionen in andere Länder führen, indem Unternehmen oder Produktionskapazitäten abwandern. Europäische Firmen sollen wettbewerbsfähig bleiben. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist eng mit der Emissionshandelsrichtlinie verbunden. Er soll die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate bis 2035 ablösen.

Europa soll bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 mindestens 55 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen. Das EU-Klimagesetz legt diese Ziele erstmals gesetzlich fest. Dazu hat die EU-Kommission im Sommer 2020 Vorschläge für mehr als zwölf Gesetzesnovellen vorgestellt. Mit ihnen sollen die neuen Klimaziele umgesetzt werden. Die Einigung vom 17.12.2022 muss nun noch formell im Rat und im Europäischen Parlament bestätigt werden. Weitere Teile des FitFor55-Pakets werden im kommenden Jahr abgeschlossen.

Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen

Bis 2030 sollen 45 Prozent des Bruttoendverbrauchs aus erneuerbarer Energie stammen. Damit wird das bisherige Ziel von 32 Prozent deutlich angehoben. Die EU-Energieminister haben sich am 19. Dezember außerdem auf Änderungen der EU-Richtlinie geeinigt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen: In Vorranggebieten werden die Genehmigungsverfahren ab 2023 beschleunigt. Es soll nur noch eine Strategische Umweltprüfung auf Projekt- und Planungsebene geben. Erneuerbare Energien und die erforderliche Netzinfrastruktur werden als überwiegendes öffentliches Interesse anerkannt. Damit sollen Genehmigung und Planung bereits ab Januar 2023 Vorfahrt bekommen.

„Wir haben einen Booster für die Erneuerbaren auf den Weg gebracht. Damit wird der Ausbau von Sonnen- und Windkraft in den kommenden Jahren EU-weit massiv beschleunigt. Das macht uns schneller unabhängig von russischem Gas und hilft gleichzeitig dabei, unsere Klimaschutzziele zu erreichen“, so Habeck.

Genehmigungsverfahren für Solaranlagen auf Gebäuden sowie für Wärmepumpen sollen verkürzt werden. Der Austausch bestehender Anlagen durch neuere und leistungsstärkere Technik soll vereinfacht ersetzt werden. Deutsche Wind-Vorranggebiete werden auf EU-Ebene als „Go-to Areas“ anerkannt und Projekte in solchen Gebieten schneller genehmigt.

Steigerung der Energieeffizienz

Für einen geringeren Energieverbrauch, weniger Treibhausgas-Emissionen und im Kampf gegen Energiearmut müssen die EU-Staaten Energie effizienter nutzen. Die Kommission hat in der Energieeffizienz-Richtlinie ein höheres Jahresziel für Einsparungen beim Energieverbrauch auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das bestehende EU-weite Einsparziel wird nun nochmals deutlich angehoben. Gegenüber der erwarteten Verbrauchsentwicklung bis 2030 müssen der Primär- und der En55denergieverbrauch in der EU um neun Prozent sinken.

Ab 2035 nur noch CO2-freie Neuwagen

In der EU dürfen ab 2035 neu zugelassene Fahrzeuge kein CO2 mehr ausstoßen. Denn die Flottengrenzwerte bei Personenkraftwagen sollen bis 2035 auf null sinken. Darauf hat sich der EU-Umweltrat Ende Juni 2022 geeinigt.

Quelle: Bundesregierung

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