ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 19.12.2022 – Mobile Briefmarke darf nicht nur 14 Tage gültig sein
    19.12.2022 – Mobile Briefmarke darf nicht nur 14 Tage gültig sein
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Deutsche Post darf die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen. Eine entsprechende Klausel in den AGB des Unterneh...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Mobile Briefmarke darf nicht nur 14 Tage gültig sein

 

vzbv, Urteil 33 O 258/21 des LG Köln vom 20.10.2022 (nrkr)

vzbv klagt beim LG Köln erfolgreich gegen die Deutsche Post AG

  • Mobile Briefmarke der Post verfällt schon 14 Tage nach dem Kauf – ohne Erstattung des Kaufpreises.
  • vzbv klagt nach Hinweis aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen.
  • LG Köln: Kurze Gültigkeitsdauer benachteiligt Verbraucher:innen unangemessen und ist unzulässig.

Die Deutsche Post darf die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen. Eine entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmens ist unwirksam. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Der vzbv hatte kritisiert, dass Kund:innen durch das kurze Verfalldatum der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt werden.

„Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. „Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“

Kurze Gültigkeitsdauer ist rechtswidrig

Das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die kurze Gültigkeitsdauer Verbraucher:innen unangemessen benachteiligt. Ansprüche aus einem Kaufvertrag verjähren laut Gesetz regelmäßig nach drei Jahren. Davon weiche die Klausel der Post in nicht hinnehmbarer Weise ab.

Das Argument der Post, die kurze Gültigkeit sei aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich, bezeichneten die Richter als nicht nachvollziehbar. Selbst wenn das Unternehmen nur Ziffern für die Codes verwenden würde, gäbe es bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen. Da die achtstelligen Porto-Codes zusätzlich aus Buchstaben bestehen, ergeben sich tatsächlich noch sehr viel mehr Möglichkeiten.

Auch die Missbrauchsgefahr rechtfertige nicht die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke. Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde.

Gegen die Entscheidung des LG Köln hat die Post Berufung beim OLG Köln (Az. 3 U 148/22) eingelegt.

Hintergrund zur mobilen Briefmarke

Seit Dezember 2020 verkauft die Post über ihre Smartphone-App mobile Briefmarken, die anstelle herkömmlicher Marken für die Frankierung von Briefen und Postkarten verwendet werden können. Kund:innen erhalten einen achtstelligen Porto-Code, mit dem sie einen Brief oder eine Postkarte beschriften. Bis zu 20 Porto-Codes können sie auf einmal kaufen. Bislang müssen sie sich allerdings beeilen, die mobilen Briefmarken einzusetzen. Laut Post-Bedingungen soll ein Code jeweils nur 14 Tage lang gültig sein. Eine Erstattung des Portos ist nach Ablauf der Frist ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken