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Steuer & Recht |
Um den Einsatz von künstlicher Intelligenz sicher zu gestalten, haben die EU-Staaten nun Regeln für KI-Systeme festgelegt. Warum Verbraucherschützer dennoch Gefahren sehen.
KI-Systeme sollen sicher sein und Grundrechte einhalten: Aus diesem Grund haben sich die EU-Staaten erstmals auf Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) verständigt. Damit soll vor allem dafür gesorgt werden, dass Nutzer:innen KI-Anwendungen vertrauen können, wie ein Artikel der Tagesschau berichtet. Die Telekommunikationsminister einigten sich unter anderem auf das Verbot, mithilfe von KI-Systemen Bewertungsprozesse über Menschen, ihre Persönlichkeitsmerkmale oder ihr Verhalten durchzuführen. „Die EU ist damit auf sehr gutem Weg, den weltweit ersten verbindlichen Maßstab für vertrauenswürdige KI zu setzen“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Ausgenommen von den Vorgaben sind lediglich KI-Anwendungen zu Forschungszwecken und im militärischen Bereich.
Verbraucherschützer sind sich über die Wirksamkeit der Regelungen noch nicht ganz einig. So beklagt beispielsweise der EU-Verbraucherverband Beuc, dass die EU-Staaten damit zu viele wichtige Fragen offen lassen, wie etwa die Gesichtserkennung durch private Unternehmen an öffentlichen Orten. Auch die niederländische Grünen-Europaabgeordnete Kim van Sparrentak kritisiert den Beschluss auf Twitter: Der Einigungstext sei ihrer Meinung nach „voller Schlupflöcher“, da die „notwendigen Schutzklauseln für Grundrechte“ noch fehlen.
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