Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Gesetze und Rechtsverordnungen sollen künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern rein elektronisch im Internet ausgegeben werden. Einen entsprechenden Entwurf hat der Bundesrat gebilligt.
Der Bundesrat hat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens gebilligt. Ziel ist die Einführung einer rein elektronischen Gesetzesverkündung ab dem 1. Januar 2023 auch auf Bundesebene.
Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt wird dann die einzige verbindliche amtliche Fassung sein und die gedruckte Fassung ersetzen. Außer auf Bundesebene erfolgt die amtliche elektronische Verkündung in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren deutschen Bundesländern sowie auf EU-Ebene bereits ausschließlich auf elektronischem Weg.
Die Digitalisierung beschleunigt den Ausgabeprozess wesentlich und erleichtert den Zugang zu den amtlichen Inhalten deutlich. Das elektronische Bundesgesetzblatt erhöht zudem die Anwenderfreundlichkeit. Darüber hinaus zielt der Gesetzentwurf auf eine Vereinheitlichung, indem künftig alle Bundesgesetze und alle Rechtsverordnungen zentral im Bundesgesetzblatt verkündet werden sollen.
Ist das Bundesgesetzblatt das ausschließliche Verkündungsorgan des Bundes, hat dies auch den Vorteil, dass alle verkündeten Inhalte an einer Stelle auffindbar sind. Letztlich dient der Gesetzentwurf auch dem sparsamen Umgang mit Ressourcen und entspricht damit auch dem Nachhaltigkeitsgedanken. Denn durch den künftigen Verzicht auf papiergebundene Ausgaben des Bundesgesetzblattes können Ressourcen nachhaltig geschont werden.
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen auf einer Verkündungsplattform des Bundes geschaffen. Die Bekanntgabe von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen erfolgt dann ausschließlich auf einer Verkündungsplattform, indem ein pdf-Dokument eingestellt wird, das vom Nutzer oder der Nutzerin heruntergeladen werden kann. Die Plattform wird rechtzeitig zum Januar 2023 bekanntgegeben.
Quelle: Bundesregierung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.