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  • 15.12.2022 – BFH: Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage
    15.12.2022 – BFH: Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Zuwendungen eines teilweise körperschaftsteuerbefreiten eingetragenen Vereins an seine gemeinnützige...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage

 

BFH, Urteil I R 52/20 vom 13.07.2022

Leitsatz

  1. Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten.
  2. Ob es sich bei einer Zuwendung an die Tochtergesellschaft um eine verdeckte Einlage oder um eine Spende handelt, ist anhand einer Veranlassungsprüfung in Form eines Fremdvergleichs festzustellen, der im gerichtlichen Verfahren vom FG anhand aller Umstände des konkreten Einzelfalls vorzunehmen ist.

Quelle: Bundesfinanzhof

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