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  • 15.12.2022 – BFH zur Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe
    15.12.2022 – BFH zur Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine im Jahre 2011 erteilte Restschuldbefreiung auch dann in das Jahr der Betriebsaufgabe (2005...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH zur Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

 

BFH, Urteil X R 28/19 vom 06.04.2022

Leitsatz

  1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 – X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017 S. 786).
  2. Die aus der Restschuldbefreiung resultierenden Steuern sind im Fall der Betriebsaufgabe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, da sie Folge der Verwaltung durch den Insolvenzverwalter sind.

Quelle: Bundesfinanzhof

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