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  • 13.12.2022 – Verlängerung der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
    13.12.2022 – Verlängerung der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMF teilt mit, dass die gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verlängerung der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

 

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (BStBl I S. 498) und dessen Ergänzungen vom 26. Mai 2020 (BStBl I S. 543) sowie der Schreiben vom 18. Dezember 2020 (BStBl I 2021 S. 57), vom 15. Juni 2021 (BStBl I S. 855), vom 14. Dezember 2021 (BStBl I 2022 S. 2500) und vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2476) über den 31. Dezember 2022 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.

Dies gilt nicht für die Absätze 2 bis 4 unter Abschnitt VII. des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (BStBl I S. 498) in der Fassung des BMF-Schreibens vom 18. Dezember 2020 (BStBl I 2021 S. 57). Zu den umsatzsteuerlichen Regelungen wird auf das BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2021 (BStBl I S. 2500) verwiesen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht..

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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