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  • 09.12.2022 – BaFin: Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden Prüfungsschwerpunkt der Bilanzkontrolle 2023
    09.12.2022 – BaFin: Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden Prüfungsschwerpunkt der Bilanzkontrolle 2023
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am 5. Dezember 2022 mit, dass sie im Rahmen der Bilanzkontrolle der Konzernabsch...

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Steuer & Recht |

BaFin: Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden Prüfungsschwerpunkt der Bilanzkontrolle 2023

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am 5. Dezember 2022 mit, dass sie im Rahmen der Bilanzkontrolle der Konzernabschlüsse 2022 schwerpunktmäßig die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen prüfen wird (IAS 24).

Wie im Vorjahr wird die BaFin darüber hinaus verstärkt auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung bei den Emittenten achten. Diese müssen ihre Geschäftsvorfälle so aufzeichnen, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick vermitteln kann. Ausdrücklich weist die BaFin darauf hin, dass die Ausübung von Bilanzierungsentscheidungen nachprüfbar sein muss.

Prüfungsschwerpunkte ESMA

Bereits im Oktober 2022 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für alle europäischen Aufsichten folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: klimabezogene Risiken (climate-related matters), direkte finanzielle Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine (direct financial impacts of Russia’s invasion of Ukraine) und das makroökonomische Umfeld (macroeconomic environment).

Quelle: WPK

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