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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat am 30. November 2022 den Entwurf einer EU-Verpackungsverordnung zur Konsultation gestellt (Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on packaging and packaging waste, amending Regulation (EU) 2019/1020 and Directive (EU) 2019/904, and repealing Directive 94/62/EC). Sie verfolgt das Ziel, die Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU zu überprüfen.
Die Konsultation endet nach aktuellem Stand am 1. Februar 2023, wobei sich die Frist um jeweils einen Tag verlängert, bis die Entwürfe in allen EU-Sprachen vorliegen.
Das EU-Verpackungsrecht soll grundlegend überarbeitet werden. Die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, in Deutschland im Verpackungsgesetz umgesetzt, soll aufgehoben werden. Stattdessen soll künftig eine EU-Verordnung das Verpackungsrecht regulieren. Deren Regeln gelten in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Art. 42 Abs. 2 des Entwurfs enthält eine Prüfungsaufgabe und spricht von independent experts.
Die Europäische Kommission möchte die Menge an Verpackungsabfällen in der EU reduzieren und Verpackungen einfacher recyceln. Zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings soll das Verpackungsdesign verbessert werden. Weiterhin soll sich der Anteil recycelter Materialien in Verpackungen erhöhen. Übermäßige Verpackungen sollen vermieden werden.
Quelle: WPK
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