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  • 06.12.2022 – Jahressteuergesetz 2022: Gas-Soforthilfe soll entlasten und keine unnötige Bürokratie schaffen
    06.12.2022 – Jahressteuergesetz 2022: Gas-Soforthilfe soll entlasten und keine unnötige Bürokratie schaffen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Hessen stimmt dem Jahressteuergesetz 2022 im Finanzausschuss des Bundesrates nicht zu und plädiert für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

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Steuer & Recht |

Jahressteuergesetz 2022: Gas-Soforthilfe soll entlasten und keine unnötige Bürokratie schaffen

 

Hessen stimmt Jahressteuergesetz 2022 im Finanzausschuss des Bundesrates nicht zu und plädiert für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

„Die Menschen im Land brauchen Hilfe bei den Energiekosten und bekommen sie. Was sie nicht brauchen, ist neue Bürokratie. Leider sorgt die Ampel-Koalition mit der Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas im Jahressteuergesetz 2022 genau dafür, indem sie diese Hilfen erst nach dem Gießkannenprinzip an alle Bürgerinnen und Bürger zahlt und sie dann nach einer Einzelfallprüfung besteuern will. Der bürokratische Aufwand für Mieter, Vermieter, Energieversorger und Finanzämter ist enorm, der Nutzen für den Staat am Ende gering“, erklärt Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. „Kurzum: Energiehilfen? Ja! Bürokratie? Nein! Versorger und Vermieter müssten für alle Kunden und Mieter Meldungen abgeben, obwohl am Ende nur etwa 10 Prozent der Steuerbürgerinnen und -bürger von der Besteuerung betroffen sind. Das geplante Mitteilungsverfahren führt nur zu einem Datenfriedhof, aber nicht zu einer sachgerechten Besteuerung. Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir sperren uns nicht gegen die Energiehilfen. Diese unterstützen wir ausdrücklich. Was wir nicht wollen, ist, dass diese mit einem enormen Bürokratieaufwand einhergehen.“

Hessen für Anrufung des Vermittlungsausschusses

Die partielle Besteuerung der Entlastungsbeträge aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, die das Jahressteuergesetz 2022 vorsieht, bedeutet für alle Verfahrensbeteiligten einen extremen bürokratischen Aufwand. Die Energieversorger sollen die gewährten Entlastungen an die Finanzverwaltung melden. Vermieter und Hausverwaltungen müssen die Entlastungsbeträge auf die einzelnen Wohneinheiten aufteilen und Namen und Anschrift an die Finanzbehörden weitergeben. Die Finanzämter sollen anschließend die besteuerungsrelevanten Fälle ermitteln. Die betroffenen Endkunden müssen die Beträge in den Steuererklärungen angeben. „Es ist die Aufgabe der Finanzämter, Steuern zu verwalten und nicht, eine verteilungspolitische Unschärfe bei der Dezember-Soforthilfe auszubügeln. Diesen Bürokratieaufwuchs durch den Bund gehen die unionsgeführten Finanzminister nicht mit und zwar zum Schutze aller Beteiligten, die von dieser neuen Bürokratie betroffen wären. Wer für weniger Bürokratie ist – und in diese Richtung habe ich den Bundesfinanzminister immer verstanden – , muss sich diesem Weg anschließen und ihn konsequent fortsetzen.“

Hessen wird daher im Finanzausschuss des Bundesrates dem Jahressteuergesetz nicht zustimmen und plädiert mit den anderen unionsgeführten Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Über das weitere Vorgehen zum Jahressteuergesetz 2022 wird im Anschluss an die Ausschussbefassung das Bundesratsplenum, das sich voraussichtlich am 16. Dezember mit dem Jahressteuergesetz 2022 befassen wird, entschieden.

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, 05.12.2022

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