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  • 06.12.2022 – EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz
    06.12.2022 – EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der EU-Telekommunikationsrat hat am 06.12.2022 eine Allgemeine Ausrichtung zur Europäischen Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften f...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz

 

Der EU-Telekommunikationsrat hat heute eine Allgemeine Ausrichtung zur Europäischen Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz beschlossen.

„Die heutige Verständigung auf eine Allgemeine Ausrichtung im EU-Telekommunikationsrat ist ein wichtiges Zukunftssignal. Genau das ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Künstliche Intelligenz ist eine der wesentlichen digitalen Zukunfts- und Schlüsseltechnologien und damit entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Europa braucht hier einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen für Innovationen. Ich begrüße sehr, dass es gelungen ist, moderne und innovationsfreundliche Regelungen für Reallabore für KI auf europäischer Ebene einzubringen. Gerade junge Unternehmen brauchen Unterstützung und zusätzliche rechtliche Möglichkeiten im Reallabor, um neue KI-Lösungen z. B. für Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsversorgung oder nachhaltige Mobilität testen und entwickeln zu können. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, der zugleich auch gut zusammenpasst mit unserer Start-up-Strategie in Deutschland. Auch darin haben wir für Start-ups Regeln für KI-Reallabore verankert. Die Verhandlungen im Trilog mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission werden wir konstruktiv begleiten.“

Bundesminister Habeck

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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