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Steuer & Recht |
BMWK, Pressemitteilung vom 05.12.2022
Für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt ab jetzt eine Änderung in der Förderrichtlinie in Kraft. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können – zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten. Durch die neue Regelung können jährlich Investitionen in Höhe von etwa drei Mrd. Euro und damit verbundene Endenergieeinsparungen von etwa sieben Terrawattstunden (TWh) schneller realisiert werden.
Um die Energiekrise zu überwinden, müssen wir den Energieverbrauch möglichst schnell reduzieren.
Die EEW ist das wichtigste Förderprogramm des BMWK zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Ausbau erneuerbarer Prozesswärme in Industrie und Gewerbe. Mit über 10.000 bewilligten Anträgen pro Jahr leistet die EEW seit Einführung in 2019 einen wichtigen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Das Förderprogramm ist technologieoffen – von der Abwärmenutzung über die Einsparung von Material und Energie bis zur Nutzung von solarer Prozesswärme – Hauptsache die CO2-Emissionen werden gesenkt.
Vor dem Hintergrund der Energiekrise müssen Energieeinsparungen noch schneller realisiert werden. Aus diesem Grund wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn nun auch für die „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ eingeführt. Hier werden häufig große Projekte mit hohen Einsparungen umgesetzt. Gemessen an den Energie- und CO2-Einsparungen ist es der wichtigste Programmteil. Die Umsetzung erfolgt durch die KfW (Kredite) und das BAFA (Zuschüsse).
Mit der neuen EEW-Richtlinie kann die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schneller reduziert und damit betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten gespart werden.
Auch zur Erreichung der Klimaziele ist die Steigerung der Energieeffizienz zentral.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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