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Steuer & Recht |
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.12.2022
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (20/3817) gebilligt. Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.
Abgelehnt mit fast allen übrigen Stimmen des Hauses wurde hingegen ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Lücken bei der deutschen Unternehmensmitbestimmung schließen“ (20/4056). Die AfD enthielt sich auch bei dieser Abstimmung. Zu beiden Vorlagen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/4693) vorgelegt.
Mit dem Gesetz soll die „Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen“ (Umwandlungsrichtlinie) umgesetzt werden. Bei der von der Umwandlungsrichtlinie geänderten Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrechtsrichtlinie). (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2022
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