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Steuer & Recht |
BMJ, Pressemitteilung vom 30.11.2022
Die Bundesregierung hat am 30.11.2022 den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Deutschland braucht mehr Tempo. Beim Ausbau erneuerbarer Energien, beim Ausbau der Netze, beim Ausbau der Verkehrswege. Die Beschleunigung von großen Infrastrukturprojekten ist eine wichtige Voraussetzung für die Modernisierung unseres Landes, für künftiges Wachstum und Wohlstand. Wir wollen in allen Bereichen des Verfahrens schneller und dynamischer werden – bei den Verwaltungsgerichtsverfahren gehen wir nun einen wichtigen Schritt. Die Gerichtsverfahren zu großen Infrastrukturprojekten erhalten Vorrang und werden effizienter. Klar korrigierbare Mängel sollen Projekte nicht mehr aufhalten. Damit machen wir Deutschland fit für die Zukunft und setzen ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.“
Der Gesetzentwurf ist eines von mehreren im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben zur Planungsbeschleunigung von großen Infrastrukturvorhaben. Verwaltungsgerichtliche Verfahren können aufgrund ihrer Komplexität mitunter lange dauern. Deshalb soll die Verfahrensdauer für Vorhaben etwa über den Ausbau von Gas- und Stromleitungen, aber auch von Straßen-, Schienen- und Wasserwegen weiter reduziert werden. Verschiedene Maßnahmen sollen dies gewährleisten, darunter insbesondere ein „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“ für entsprechende Prozesse, ein „früher erster Termin“ sowie Maßnahmen zur Bündelung des Verfahrensstoffs. Darüber hinaus soll durch Veränderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sichergestellt werden, dass mit der Umsetzung wichtiger Bauprojekte schneller begonnen werden kann.
Dabei bleibt der effektive Rechtsschutz weiterhin vollumfänglich gewährleistet. Die inhaltlichen Anforderungen an die Infrastrukturvorhaben werden durch den Entwurf nicht angetastet. So werden etwa Vorschriften des Arten- und Klimaschutzes, die bei solch großen Bauvorhaben stets zu beachten sind, nicht verändert.
Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf bedeutsame Infrastrukturvorhaben, die in § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und in § 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO aufgeführt sind. Diese sind zum Beispiel:
Der Entwurf sieht insbesondere folgende neue Regelungen vor:
Der einstweilige Rechtsschutz wird effizienter ausgestaltet:
Zudem enthält der Entwurf weitere Änderungen des Prozessrechts, mit denen verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigt werden sollen:
Der Entwurf wurde am 30.11.2022 vom Kabinett beschlossen und wird nun zeitnah an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich finden Sie hier.
Quelle: BMJ
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