30.09.2022 – Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit VerwertungsklauselFür Sie gelesen
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Steuer & Recht |
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch mit dem Jahressteuergesetz eine Fülle von steuerlichen Verbesserungen und Veränderungen sowie eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen beschlossen. Dem vor der Bundesregierung eingebrachten Entwurf (20/3879, 20/4229) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte ab, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor waren von den Koalitionsfraktionen mit 39 Anträgen Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen worden. Von den Oppositionsfraktionen war die zum Teil sehr späte Vorlage der Änderungsanträge durch die Koalition heftig kritisiert worden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 706/2022
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