Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Substitutionsausschlussliste
Die Knappschaft rudert zurück: Apotheken dürfen nach Angaben der Kasse nun doch weiterhin Präparate, deren Wirkstoffe auf der Substitutionsausschlussliste stehen, nach Rücksprache mit der Praxis gegeneinander austauschen. Gegenüber dem AVNR hatte die Knappschaft erklärt, diese Ausnahmeregel auslaufen lassen zu wollen.
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