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Steuer & Recht |
Für alle Non-Food-Verbraucherprodukte, einschließlich Spielzeug, chemische Erzeugnisse und Elektrogeräte, gelten künftig präzisere und einheitliche Sicherheitsvorschriften. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die Kernelemente der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit geeinigt, die auf den Vorschlag der EU-Kommission vom Juni 2021 folgt. Damit entsteht ein modernisierter allgemeiner Rahmen für die Sicherheit von Non-Food-Konsumgütern, der der Digitalisierung, dem technologischen Fortschritt und den zunehmend globalisierten Lieferketten gerecht wird.
Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin, Věra Jourová, erklärte: „Die Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, dass sie sichere Produkte verwenden. Auf dem Unionsmarkt befinden sich nach wie vor zu viele gefährliche Produkte. Der jährliche Schaden durch gefährliche Produkte wird auf 11,5 Milliarden Euro geschätzt. Ich begrüße die vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit – wir nähern uns der Ziellinie bei diesem wichtigen Dossier, das ein Schlüsselelement für einen besseren Schutz der europäischen Verbraucher darstellt.“
Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders fügte hinzu: „Die gestrige Einigung bringt uns einen Schritt näher an einen stärkeren und sichereren Binnenmarkt für die Verbraucher in der Europäischen Union, das wird für uns alle von Vorteil sein. Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wird gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen schaffen, die an Verbraucher in der EU verkaufen, klare Regeln für alle Unternehmen vorsehen und eine bessere Durchsetzung durch die Behörden ermöglichen. So müssen beispielsweise Unternehmen aus Drittländern, die Produkte in die EU exportieren, eine verantwortliche Kontaktperson in der EU benennen. Auf diese Weise werden diese Unternehmen auch für die Sicherheit der Produkte, die sie in den Binnenmarkt einführen, verantwortlich gemacht.“
Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die politische Einigung formell annehmen.
Quelle: EU-Kommission
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