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Steuer & Recht |
Bundesregierung, Mitteilung vom 28.11.2022
Um die starken Preissteigerungen bei den Heizkosten abzumildern, treten auch im Dezember Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger in Kraft. Besonders Menschen mit kleinem Einkommen wird finanziell unter die Arme gegriffen. Außerdem gibt es Neuerungen in den Bereichen Klima, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Das sind die gesetzlichen Neuregelungen im Dezember.
Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe trat am 19. November 2022 in Kraft.
Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro entlastet die Bundesregierung zielgerichtet rund zwei Millionen Menschen. Dazu gehören rund 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte – vor allem Familien und Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, sowie Azubis und Studierende mit BAföG. Die Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes ist am 16. November in Kraft getreten. Entscheidend für den Anspruch ist, dass die Berechtigten bereits für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 ihre Förderung beziehen. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amts wegen ausgezahlt. Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen.
Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto.
Die Bundesregierung will verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Dazu werden der Prognosezeitraum gekürzt und die Antragsfrist verlängert.
Um Menschen und Unternehmen finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm angekündigt – Gesamtvolumen: 200 Milliarden Euro. Um die Finanzierung zu sichern, wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds reaktiviert und neu ausgerichtet.
Ab 2023 werden die Verbrennung von Kohle und ab 2024 dann auch die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einbezogen. Zudem wird die Erhöhung des CO2-Preises für Sprit, Heizöl und Gas auf den 1. Januar 2024 verschoben. Das entsprechende Gesetz trat am 16. November 2022 in Kraft.
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2023 stabilisiert werden. Die finanzielle Last sollen nicht allein die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler tragen, sondern auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Bund wird einen ergänzenden Zuschuss leisten. So wird ermöglicht, dass der Zusatzbeitragssatz nur maßvoll erhöht werden muss. Außerdem werden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gekürzt.
EU-weit verbindliche Pflichten für alle Anbieter digitaler Dienste, schnellere Entfernung illegaler Inhalte und umfassender Schutz der Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet – hierfür steht das Gesetz über digitale Dienste. Es ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024.
Betrüger klingeln kurz an und legen dann sofort wieder auf. Das soll Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bewegen, die angezeigte Nummer zurückzurufen und damit in eine Kostenfalle zu tappen. Ab dem 1. Dezember 2022 ist damit Schluss: Alle Anrufe, bei denen bestimmte Absender-Rufnummern angezeigt werden – vor allem hochpreisige Sonderrufnummern wie (0)900 und (0)137 – müssen vom Anbieter, der die Verbindung herstellt, abgebrochen werden. Solche Anrufe werden also künftig gar nicht mehr vermittelt.
Quelle: Bundesregierung
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