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  • 23.11.2022 – EU-Kommission will übermäßig hohe Gaspreise deckeln
    23.11.2022 – EU-Kommission will übermäßig hohe Gaspreise deckeln
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Steuer & Recht |

EU-Kommission will übermäßig hohe Gaspreise deckeln

 

Die EU-Kommission will Unternehmen und Haushalte in der EU vor übermäßig hohen Gaspreisen in der EU schützen und hat dazu einen Marktkorrektur-Mechanismus vorgeschlagen. Er soll die Schwankungen auf den europäischen Gasmärkten begrenzen und gleichzeitig die Gasversorgung absichern.

„Die Gaspreise in der EU sind seit August dank der Nachfragesenkung, verbindlicher Befüllungsziele für Speicheranlagen, der Diversifizierung der Versorgung und anderer von der Kommission in den letzten Monaten vorgeschlagener Maßnahmen gesunken“, sagte EU-Energiekommissarin Kadri Simson. „In unserem Toolkit fehlte es uns jedoch an einer Möglichkeit, Phasen übermäßig hoher Preise zu verhindern und gegen solche Vorkommnisse vorzugehen. Heute schlagen wir vor, den TTF-Gaspreis durch eine Obergrenze zu deckeln, um unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen vor extremen Preiserhöhungen zu schützen. Der Mechanismus ist sorgfältig konzipiert, damit er wirksam ist, ohne jedoch unsere Versorgungssicherheit, das Funktionieren der EU-Energiemärkte und die Finanzstabilität zu gefährden.“

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der Instrumentalisierung der Energieversorgung als Waffe sind die Erdgaspreise in der gesamten EU auf ein beispielloses Niveau geschnellt und haben in der zweiten Augusthälfte dieses Jahres historische Höchststände erreicht.

Die extremen Preisspitzen über fast zwei Wochen im August mit Übersprungeffekten auf die Strompreise und einem Anstieg der Gesamtinflation waren für die europäische Wirtschaft sehr schädlich.

Eine Sicherheitsobergrenze für Gaspreise

Das vorgeschlagene Instrument besteht aus einer Sicherheitspreis-Obergrenze von 275 Euro für die monatlichen TTF-Month-Ahead-Derivate. Die Titel Transfer Facility (TTF), der am häufigsten verwendete Gaspreis-Referenzwert der EU, spielt eine Schlüsselrolle auf dem europäischen Gasgroßhandelsmarkt. Der Mechanismus soll automatisch ausgelöst werden, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Abrechnungspreis von TTF-Front-Month-Derivaten liegt zwei Wochen lang über 275 Euro und
  • die TTF-Preise liegen an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen innerhalb der beiden Wochen um 58 Euro über dem LNG-Referenzpreis.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, veröffentlicht die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) unverzüglich eine Marktkorrektur-Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union und unterrichtet die Kommission, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Zentralbank (EZB). Am darauf folgenden Tag tritt der Preiskorrekturmechanismus in Kraft, und Bestellungen für TTF-Front-Month-Derivate, die die Sicherheitspreisobergrenze überschreiten, werden nicht akzeptiert. Der Mechanismus kann ab dem 1. Januar 2023 aktiviert werden.

Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Marktstabilität

Die vorgeschlagene Verordnung des Rates enthält Sicherungsmaßnahmen, um Störungen der Energie- und Finanzmärkte zu vermeiden.

Um Probleme bei der Versorgungssicherheit zu vermeiden, ist die Preisobergrenze auf ein Terminprodukt (TTF-Month-Ahead-Produkte) beschränkt, sodass die Marktbetreiber weiterhin in der Lage sein werden, die Nachfrage zu bedienen und Gas auf dem Spotmarkt und außerbörslich zu beschaffen. Damit die Gasnachfrage nicht steigt, sollen die Mitgliedstaaten gemäß dem Vorschlag verpflichtet werden, innerhalb von zwei Wochen nach der Aktivierung des Marktkorrekturmechanismus mitzuteilen, welche Maßnahmen sie zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs ergriffen haben. Die Kommission kann gegebenenfalls auch vorschlagen, die Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage entsprechend anzupassen. Darüber hinaus wird es eine ständige Überwachung durch die ESMA, die EZB, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die Koordinierungsgruppe „Erdgas“ und den Europäischen Verband der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-G) geben.

Um auf mögliche unbeabsichtigte negative Folgen der Preisobergrenze zu reagieren, ist im Vorschlag vorgesehen, dass der Mechanismus jederzeit unverzüglich ausgesetzt werden kann. Dies geschieht entweder

  • automatisch mit einer Deaktivierung, wenn sein Einsatz nicht mehr durch die Lage auf dem Erdgasmarkt gerechtfertigt ist, d. h. wenn die relevante Differenz zwischen dem TTF-Preis und dem LNG-Preis an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen nicht mehr erreicht wird,
  • oder durch einen Aussetzungsbeschluss der Kommission, wenn Risiken für die Versorgungssicherheit in der Union, die Bemühungen zur Nachfragesenkung, die Gasflüsse innerhalb der EU oder die Finanzstabilität ermittelt werden.

Die Kommission hat auch die Möglichkeit, die Aktivierung des Mechanismus zu verhindern, wenn die zuständigen Stellen, einschließlich der EZB, vor dem Eintreten solcher Risiken warnen.

Quelle: EU-Kommission

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