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Steuer & Recht |
Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 01.02.2022 – V R 33/18
Mit Urteil vom 01.02.2022 – V R 33/18 hat der BFH entschieden, dass die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraussetze (LS 1). Ein solcher könne sich in den Fällen des § 13b UStG a. F. aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG a. F. mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben (LS 2).
Hierzu vertritt das BMF folgende Auffassung:
Darüber hinaus hat das BMF den UStAE in Abschnitt 15a.1 Abs. 4 angepasst.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7316 / 19 / 10003 :002 vom 22.11.2022
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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