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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Verstöße gegen Feiertags- und Ladenschlussgesetz in NRW?
Verstößt das Werbeversprechen des Arzneimittel-Schnelllieferdienstes Mayd an seine Kund:innen, 365 Tage im Jahr Medikamente zu liefern, gegen das Feiertags- und das Ladenschlussgesetz in NRW? Und ist dieses Vorgehen aus diesem Grund wettbewerbswidrig? Das lässt jetzt die Wettbewerbszentrale gerichtlich überprüfen. Dazu klagt sie nicht nur gegen Mayd selbst, sondern auch gegen einen Apotheker, der mit dem Unternehmen kooperiert.
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