ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 18.11.2022 – Grenzüberschreitende Gewinne: Umfrage zu anwaltlichen Erfahrungen
    18.11.2022 – Grenzüberschreitende Gewinne: Umfrage zu anwaltlichen Erfahrungen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMF lässt derzeit Vorschriften evaluieren, welche die grenzüberschreitende Abgrenzung von Gewinnen zwischen Betriebsstätten und Unternehmen r...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Grenzüberschreitende Gewinne: Umfrage zu anwaltlichen Erfahrungen

 

BRAK, Mitteilung vom 17.11.2022

Das Bundesfinanzministerium lässt derzeit Vorschriften evaluieren, welche die grenzüberschreitende Abgrenzung von Gewinnen zwischen Betriebsstätten und Unternehmen regeln. In einer Umfrage wird insbesondere die Expertise von Anwältinnen und Anwälten erbeten.

Die grenzüberschreitende Abgrenzung der Gewinne zwischen einer Betriebsstätte und dem Unternehmen, zu dem sie gehört, wurde lange international uneinheitlich gehandhabt. Der Betriebsstättenbericht der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) aus dem Jahr 2010 hat hierfür einheitliche Standards geschaffen, um Doppelbesteuerungskonflikte und „weiße Einkünfte“ zu vermeiden. Durch § 1 V des Außensteuergesetzes (AStG) wurden diese in deutsches Recht umgesetzt und durch die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) konkretisiert. Die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) konkretisiert Aufzeichnungspflichten für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen nach § 90 III AO (sog. Verrechnungspreisdokumentation). Sie wurde 2017 infolge einer Änderung der EU-Amtshilferichtlinie angepasst.

Auf Aufforderung des nationalen Normenkontrollrates bzw. auf Wunsch des Gesetzgebers evaluiert das zuständige Bundesministerium der Finanzen sowohl § 1 V AStG als auch die beiden Verordnungen im Rahmen einer sog. retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Durchgeführt wird die Evaluation durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Das BZSt bittet insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei ihrer Tätigkeit Erfahrungen mit den Regelungen des § 1 V AStG, der BsGaV oder der GAufzV sammeln konnten, an der Umfrage teilzunehmen. Es werden dafür keine genauen Fallzahlen benötigt. Vielmehr wird eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen erbeten.

Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 25 bis 30 Minuten. Bei längeren Unterbrechungen können die bis dahin eingetragenen Antworten über den Button „später fortfahren“ gespeichert und die Umfrage später fortgesetzt werden.

Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 31.01.2023 möglich.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 23/2022

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken