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  • 18.11.2022 – BRAK fordert Schutz des Mandatsgeheimnisses bei zwischenstaatlichem Datenaustausch
    18.11.2022 – BRAK fordert Schutz des Mandatsgeheimnisses bei zwischenstaatlichem Datenaustausch
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Mit dem Data Free Flow with Trust-Konzept wollen die G7-Staaten zwischenstaatliche Datenaustausche befördern und insbesondere staatliche Datenzugri...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BRAK fordert Schutz des Mandatsgeheimnisses bei zwischenstaatlichem Datenaustausch

 

BRAK, Mitteilung vom 17.11.2022

Mit dem Data Free Flow with Trust-Konzept wollen die G7-Staaten zwischenstaatliche Datenaustausche befördern und insbesondere staatliche Datenzugriffe einheitlich regeln. Die BRAK verlangt, dass dabei das Mandatsgeheimnis umfassend geschützt bleibt.

Die G7-Staaten wollen ihre Datenschutzvorschriften harmonisieren und zwischenstaatliche Datenaustausche befördern. Die Datenschutzaufsichts- und Privacy-Behörden der G7-Staaten haben als Basis dafür das Konzept des Data Free Flow with Trust (DFFT) erarbeitet. Zu dessen Kern gehören einheitliche Regelungen für staatliche Datenzugriffe, etwa zur Verbrechensbekämpfung im digitalen Raum. Den Vorsitz des G7-Roundtable der Datenschutzaufsichts- und Privacy-Behörden führt, angelehnt an den Vorsitz Deutschlands über die G7 in diesem Jahr, der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber.

Staatliche Datenzugriffe bergen das Risiko, Informationen aus Mandaten zu offenbaren. Auf diese Bedeutung der weiteren Beratungen im Rahmen der G7 hat BRAK-Vizepräsident André Haug den Bundesdatenschutzbeauftragten in einem Schreiben hingewiesen und ihn aufgefordert, sich für einen umfassenden Schutz des Mandatsgeheimnisses einzusetzen.

Dazu müssten Zugriffs- und Verwertungsverbote und weitere Sicherungsmechanismen implementiert werden. Datenzugriffe, bei denen – wie etwa im Rahmen der sog. Chatkontrolle hinreichende Sicherungsmechanismen nicht implementiert werden könnten, müssten unterbleiben. In keinem Fall dürfe das deutsche Schutzniveau unterlaufen werden. Auch mit Blick auf seine übrigen Beratungsmandate wird der BfDI an seine Pflicht zur schützenden Beachtung des Mandatsgeheimnisses erinnert, die auch im Erwägungsgrund 75 zur DSGVO verankert ist. Haug bot eine fachliche Unterstützung hierbei durch die BRAK an.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 23/2022

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