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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung hat den Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2022 und 2023 (Fünfter Steuerprogressionsbericht) als Unterrichtung (20/4444) vorgelegt. Darin heißt es, im Jahr 2022 seien rund 35,5 Millionen Steuerpflichtige mit durchschnittlich rund 659 Euro von der kalten Progression betroffen. Im Jahr 2023 sollen es rund 606 Euro sein. Unter Berücksichtigung der bisherigen Entlastungen (2022 rund drei Milliarden Euro und 2024 rund 0,5 Milliarden Euro) betrage die verbleibende kalte Progression in diesem Jahr rund 20,4 Milliarden Euro und 21 Milliarden Euro im Jahr 2023. In den Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes (20/3496, 20/4378) seien bereits entsprechende Regelungen zur Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs der Jahre 2023 und 2024 aufgenommen worden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 654/2022
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