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Steuer & Recht |
Das Gesetz über Digitale Märkte („DMA“ – Digital Markets Act) ist am 1. November 2022 als Verordnung in Kraft getreten. Damit werden weitreichende und detaillierte Regeln für bestimmte Online-Plattformen mit großer Marktmacht, sogenannte Gatekeeper, geschaffen.
Der Unterzeichnung am 14. September 2022 waren intensive Verhandlungen von EP und Rat vorausgegangen. Auch die BRAK hatte zum Verordnungsvorschlag frühzeitig kritisch Stellung genommen. Am 12. Oktober 2022 wurde der DMA nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Mit dem DMA soll der Bedeutung der Gatekeeper als kaum umgängliches Zugangstor zwischen Unternehmen und Endnutzern Rechnung getragen und die Offenheit wichtiger digitaler Märkte gewährleistet werden. Insbesondere soll die Festsetzung unfairer Bedingungen gegenüber Unternehmen und Endnutzern durch Gatekeeper verhindert werden. Die unterschiedlichen Ge- und Verbotsreglungen im DMA treten neben bestehende kartellrechtliche Vorschriften und sollen von der Europäische Kommission durchgesetzt werden. Sie sind mit scharfen Sanktionsdrohungen verbunden. Unter anderem können Bußgelder bis zur Höhe von 20% des Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden.
Im DMA wird auch festgelegt, nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren Unternehmen als Gatekeeper von der Kommission benannt werden. Wegen entsprechender Fristenregelungen werden die Vorgaben des DMA erst im Frühjahr des Jahres 2024 von Gatekeepern erfüllt werden müssen.
Quelle: BRAK – Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 20/2022
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