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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat am gestrigen Mittwoch Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Form einer Verordnung des Rates vorgeschlagen. Der Vorschlag ergänzt die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise und tritt direkt durch Ratsbeschluss (voraussichtlich Ende November) in Kraft. Das gilt zunächst für ein Jahr mit Option auf Verlängerung.
Die Kommission folgt dabei einer Aufforderung des Europäischen Rates von Ende Oktober. Die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung eingesetzt. Morgen, am 11.11.2022, werden die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag in Brüssel diskutieren.
„Ich freue mich sehr, dass die Kommission unserem Aufruf im Europäischen Rat gefolgt ist und heute ganz zentrale Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgelegt hat. Die Verordnung ist ein entscheidender Schlüssel in der Energiekrise, um jetzt schnell unabhängig von russischem Gas zu werden und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Mit den Maßnahmen werden bislang schleppende und langwierige Genehmigungsverfahren z. B. von Windenergieanlagen, PV-Anlagen auf Gebäuden aber auch von Wärmepumpen deutlich beschleunigt. Bestehende Hürden werden damit abgebaut. Wichtig ist aber auch, dass die Ertüchtigung von bestehenden Erneuerbaren-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur erleichtert und vereinfacht wird. Das alles gibt uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise.“
Minister Habeck
Kernelemente des Kommissionsvorschlags sind:
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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