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  • 10.11.2022 – Belastungen durch die kalte Progression vermeiden
    10.11.2022 – Belastungen durch die kalte Progression vermeiden
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Bundestag hat am 10.11.2022 Gesetzentwurf „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer st...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Belastungen durch die kalte Progression vermeiden

 

In einer Zeit, die von anhaltend hoher Inflation geprägt ist, hat die Bundesregierung entscheidende Maßnahmen ergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger vor zusätzlichen finanziellen Belastungen zu schützen. Mit dem kürzlich verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz wird die Steuerlast für etwa 48 Millionen Menschen an die Inflation angepasst, wodurch gezielt Familien steuerlich unterstützt werden.


Das Gesetz, von Bundesfinanzminister Christian Lindner am 14. September 2022 vorgestellt und vom Bundestag am 10. November 2022 verabschiedet, zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen der sogenannten kalten Progression zu mildern. Dies ermöglicht, dass Lohnsteigerungen, die der Inflation entgegenwirken sollen, auch tatsächlich bei den Arbeitnehmern ankommen, und ungewollte Steuerbelastungen vermieden werden.

Die Initiative wurde durch die Ergebnisse des 5. Steuerprogressionsberichts sowie des 14. Existenzminimumberichts gestärkt, die am 2. November 2022 vom Kabinett gebilligt wurden. Die Maßnahmen treten ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Von den steuerlichen Anpassungen werden rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger profitieren, darunter Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und selbst haftende Unternehmer. Allerdings wurden bewusst besonders hohe Einkommen ausgenommen, für die der Reichensteuersatz von 45 Prozent gelten wird.

Eine erfreuliche Nachricht ist, dass nicht nur steuerliche Mehrbelastungen vermieden werden, sondern dass diese Änderungen auch zu weniger Verwaltungsaufwand führen werden. Viele Bürgerinnen und Bürger, einschließlich zahlreicher Rentner, werden von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit.

Steuerliche Anpassungen im Überblick:

  • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wird angepasst, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen.
  • Der Grundfreibetrag wird ab 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht.
  • Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind angehoben.
  • Der Kinderfreibetrag wird ab 2023 um 202 Euro auf 8.750 Euro erhöht und ab 2024 um weitere 180 Euro auf 8.930 Euro.
  • Der Spitzensteuersatz wird 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.810 Euro angehoben und beträgt 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro.
  • Der Freibetrag des Solidaritätszuschlags wird erstmals seit dessen Teilabschaffung auf 18.130 Euro bzw. auf 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben.

Diese steuerlichen Anpassungen werden die Bürgerinnen und Bürger allein im Jahr 2023 mit insgesamt über 18,6 Milliarden Euro unterstützen, während der Effekt im Jahr 2024 weitere 31,8 Milliarden Euro betragen wird.

Die Bundesregierung unterstreicht damit ihre Verpflichtung, die finanzielle Belastung der Bevölkerung in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen zu minimieren und gleichzeitig gezielt Familien zu unterstützen.


Kommentar:

Die Verabschiedung des Inflationsausgleichsgesetzes markiert einen bedeutenden Schritt der Bundesregierung, um den Herausforderungen einer anhaltend hohen Inflation entgegenzutreten. Die gezielte Anpassung des Steuersystems wird nicht nur dazu beitragen, dass Lohnsteigerungen tatsächlich den Arbeitnehmern zugutekommen, sondern auch ungewollte Steuerbelastungen vermieden werden.

Besonders erfreulich ist die Berücksichtigung von rund 48 Millionen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, darunter Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und selbst haftende Unternehmer. Durch die gezielten steuerlichen Anpassungen wird nicht nur finanzielle Entlastung geschaffen, sondern auch der Verwaltungsaufwand für viele Bürgerinnen und Bürger minimiert, was insbesondere Rentnerinnen und Rentner positiv betrifft.

Die Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags sowie die Anpassung des Spitzensteuersatzes und des Solidaritätszuschlagsfreibetrags sind klare Signale dafür, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung gegenüber den Bürgern ernst nimmt und darauf bedacht ist, soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Die erheblichen finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen, die über 18,6 Milliarden Euro im Jahr 2023 und weitere 31,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 betragen, verdeutlichen das Engagement der Regierung, die Wirtschaft und die Lebensbedingungen der Menschen positiv zu beeinflussen. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die negativen Folgen der Inflation abzumildern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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