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  • 08.11.2022 – Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen
    08.11.2022 – Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die bayerischen Finanzämter werden im November 2022 rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide an Steuerzahler übermitteln. Hierauf weist das Ba...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

 

BayLfSt, Pressemitteilung vom 03.11.2022

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 1. Januar 2019 mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.

Im November 2022 werden nun die bayerischen Finanzämter aufgrund dieser Gesetzesänderung von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger übermitteln. Hierfür ist somit kein Antrag erforderlich.

Haben Steuerbürgerinnen und -bürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen 6 % jährlichem Zins erhalten, besteht insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz und es ist keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern

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