ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 08.11.2022 – Corona-Impfung: Klage auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim abgewiesen
    08.11.2022 – Corona-Impfung: Klage auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim abgewiesen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das ArbG Gießen hatte in zwei Verfahren zu entscheiden, ob Ungeimpfte als Pflegekräfte in einem Seniorenheim weiterbeschäftigt hätten werden mü...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Corona-Impfung: Klage auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim abgewiesen

 

In dem Verfahren 5 Ca 82/22 hat der Kläger die Klage zurückgenommen, weil er zwischenzeitlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.

In dem Verfahren 5 Ca 93/22 wurde die Klage einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises von der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Gießen abgewiesen.

Der Kläger begehrt nach vorangegangenem vergeblichen Eilverfahren (Ga 2/22; sodann Hessisches Landesarbeitsgericht 5 SaGa 729/22) nunmehr im Hauptsacheverfahren seine vertragsgemäße Beschäftigung in einem Seniorenheim. Der Kläger ist nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft. Er wurde mit Wirkung ab dem 16. März 2022 von der Beklagten, die bundesweit Seniorenheime betreibt, ohne Fortzahlung der Vergütung freigestellt, weil er bis zum 15. März 2022 entgegen § 20a Abs. 2 IfSG keine Impfung gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen und auch keinen Genesenennachweis vorgelegt hatte. Der Kläger hält die Freistellung für rechtswidrig.

Dieser Auffassung folgt die zuständige Kammer nicht.

Zwar sehe § 20 a Abs. Abs.3 Satz 4 IfSG unmittelbar ein Beschäftigungsverbot im Falle der Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nur für ab dem 16. März 2022 neu eingestellte Personen, nicht aber für bislang schon beschäftigte Personen vor. Dennoch stehe es der Arbeitgeberin unter Zugrundelegung der gesetzlichen Wertungen des § 20 a IfSG im Rahmen billigen Ermessens frei, im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind und der Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht nachkommen, von der Arbeitsleistung freizustellen. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiege insofern das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner an deren Gesundheitsschutz.

Verfahren 5 Ca 82/22 und 5 Ca 93/22

Quelle: Arbeitsgerichtsbarkeit Hessen

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken