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Mögliche Kartellabsprache
Berlin - Das Landgericht Berlin prüft eine Reihe von Schadenersatzklagen von Unternehmen wegen Gebühren für Kartenzahlungen. Den Auftakt machte am Montag die Klage der Drogeriekette Rossmann gegen vier Spitzenverbände deutscher Banken, die das Girocard-System betreiben. Das Unternehmen fordert laut Gericht für überhöhte Händlergebühren bei Kartenzahlungen in den Jahren 2004 bis 2014 Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro. Zudem verlangt es die Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit. Ob die für Kartellrecht zuständige Zivilkammer noch am selben Tag eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.
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