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  • 28.10.2022 – Schutz vor Energiesperren
    28.10.2022 – Schutz vor Energiesperren
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen über eine Bundesratsinitiative verhindern, dass Verbrauchern im Winter von der Gas- oder Fernwärm...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Schutz vor Energiesperren

 

Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen über eine Bundesratsinitiative verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern im Winter von der Gas- oder Fernwärmeversorgung abgeschnitten werden, weil sie die hohen Abschlagszahlungen nicht leisten können. Am 28. Oktober 2022 stellte der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte einen entsprechenden Entschließungsantrag im Plenum vor, dieser wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

3 Länder fordern Moratorium

Die Bundesregierung solle noch in diesem Herbst einen Vorschlag für ein sog. Energiesperren-Moratorium vorlegen, das Sperren bis zum Ende der Heizperiode im Frühjahr 2023 unter bestimmten Bedingungen ausschließt, heißt es in der vorgeschlagenen Entschließung. Es soll gelten, wenn der Zahlungsverzug ausschließlich durch den aktuellen Anstieg der Abschlagszahlungen bedingt ist.

Verträge außerhalb der Grundversorgung

Die drei Länder fordern zudem, den bereits jetzt innerhalb der Grundversorgung geltenden gesetzlichen Anspruch auf Abwendungsvereinbarungen mit zinsfreier Ratenzahlung auch auf weitere Energieverträge auszweiten. Die Bundesregierung solle dabei sicherstellen, dass Versorgungsunternehmen durch das Moratorium nicht in finanzielle Schieflage geraten und den Verbraucherinnen und Verbraucher eine ausreichend finanzierte Beratung zur Verfügung steht.

Fachausschüsse beraten im November

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, den Rechts- und den Umweltausschuss überwiesen. Diese befassen sich ab 7. November 2022 damit. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung – dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Quelle: Bundesrat

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