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  • 28.10.2022 – BAföG-Reform und Zuschüsse: So entlastet der Bund Studierende
    28.10.2022 – BAföG-Reform und Zuschüsse: So entlastet der Bund Studierende
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Steuer & Recht |

BAföG-Reform und Zuschüsse: So entlastet der Bund Studierende

 

Eine höhere BAföG-Förderung, Energiepreispauschale, Heizkostenzuschuss und eine Einmalzahlung für alle Studierenden: Aufgrund der gestiegenen Preise entlastet die Bundesregierung Studierende und BAföG-Geförderte finanziell – ein Überblick über die Maßnahmen.

Studierende haben in den letzten Jahren unter der Corona-Pandemie besonders gelitten. Nun belasten steigende Kosten vor allem Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen. Dazu zählen auch Studierende. Die Bundesregierung hat deshalb weitreichende Maßnahmen getroffen, um sie zu unterstützen.

BAföG-Reform: Die Bundesregierung hat eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die bereits zum 1. August in Kraft getreten ist. Damit können Studierende, Schülerinnen und Schüler schon in diesem Wintersemester von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Folgende Verbesserungen haben sich durch die Reform ergeben:

  • Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
  • Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben.
  • Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Geförderten werden außerdem um 20,75 Prozent angehoben.
  • Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.

Die Bundesregierung hat zudem einen BAföG-Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Es kann damit voraussichtlich noch im Herbst 2022 in Kraft treten. Weitere Informationen lesen Sie im FAQ BAföG-Reform.

Heizkostenzuschuss: Aufgrund der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Der erste Heizkostenzuschlag beträgt für BAföG-Geförderte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, sowie Aufstiegs-BAföG-Geförderte, die einen Unterhaltsbeitrag erhalten, pauschal einmalig 230 Euro. Dieser wird zurzeit ausgezahlt.

Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro soll kommen. Er wurde im September vom Bundeskabinett beschlossen und ist nun auch vom Bundesrat gebilligt worden. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist für Ende des Jahres beziehungsweise Anfang 2023 geplant. Weitere Informationen lesen Sie im FAQ Heizkostenzuschuss vom Bundesbildungsministerium.

Einmalzahlung: Daneben sollen alle Studierenden eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Das Bundesbildungsministerium arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung.

Energiepreispauschale: Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten zudem eine einmalige 300 Euro Energiepreispauschale. Wer neben dem Studium arbeitet, wie zum Beispiel Werkstudenten, erhält somit auch diese Energiepreispauschale. Die Auszahlung erfolgte über den Arbeitgeber im September.

Die Bundesregierung hat drei Entlastungspakete geschnürt. Gemeinsam umfassen sie mehr als 95 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Alle Maßnahmen im Überblick.

Quelle: Bundesregierung

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