ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 21.10.2022 – Neuer Zuschuss zu Heizkosten kommt
    21.10.2022 – Neuer Zuschuss zu Heizkosten kommt
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende - der neue Heizkostenzuschuss unterstützt einen großen Kreis von Menschen, die besonders mit den höhe...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Neuer Zuschuss zu Heizkosten kommt

 

Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende – der neue Heizkostenzuschuss unterstützt einen großen Kreis von Menschen, die besonders mit den höheren Energiepreisen zu kämpfen haben. Der Bundestag hat nun den Gesetzentwurf für einen zweiten Heizkostenzuschuss verabschiedet.

Die starken Preissteigerungen bei den Heizkosten treffen alle – aber Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen ganz besonders, weil bei ihnen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen ohnehin hoch ist. Mit dem ersten Heizkostenzuschuss hat die Bundesregierung bereits auf den starken Anstieg der Energiekosten im ersten Halbjahr reagiert.

Weil die Energiepreise weiterhin stark ansteigen und damit die Haushalte zunehmend finanziell belasten, stockt die Bundesregierung ihre Unterstützung nun durch einen zweiten Heizkostenzuschuss auf.

Mit der ebenfalls vom Kabinett beschlossenen Wohngeldreform sollen die steigenden Heizkosten künftig dauerhaft durch eine Heizkostenkomponente gedämpft werden.

Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Menschen in Ausbildung

Den Heizkostenzuschuss erhalten Wohngeldbezieherinnen und -bezieher sowie Auszubildende, Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen oder Studierende, die nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden. Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde.

Haushalte, die Wohngeld beziehen, erhalten einen nach Personenzahl gestaffelten einmaligen Zuschuss. So erhält etwa ein Zwei-Personen-Haushalt zum Beispiel einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 540 Euro. Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.

Rund zwei Millionen Menschen erhalten den Zuschuss

Der zweite Heizkostenzuschuss entlastet insgesamt rund zwei Millionen Menschen, davon rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, in denen rund 1,5 Millionen Personen leben, rund 372.000 nach dem BAföG Geförderte, rund 81.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Der Gesetzentwurf konkretisiert weiterhin im Elften Buch Sozialgesetzbuch, dass zugelassene Unternehmen in der Langzeitpflege zügig Vergütungsverhandlungen mit den Pflegekassen aufnehmen können, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausmaß ändern.

Kein Antrag erforderlich

Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amtswegen ausgezahlt. Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen. Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf noch abschließend beraten.

Die Kosten für den Heizkostenzuschuss werden vollständig vom Bund getragen.

Quelle: Bundesregierung

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken