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  • 20.10.2022 – BFH zur freiwilligen Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit innerhalb der kurzen Zeit gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG
    20.10.2022 – BFH zur freiwilligen Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit innerhalb der kurzen Zeit gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch EÜR auch dann im Jahr der...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH zur freiwilligen Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit innerhalb der kurzen Zeit gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

 

BFH, Urteil VIII R 25/20 vom 21.06.2022

Leitsatz

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 16.02.2022 – X R 2/21, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, DStR 2022, 1101).

Quelle: Bundesfinanzhof

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