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Steuer & Recht |
Das vorherige Abkommen „Privacy Shield“ lehnte der EuGH 2020 wegen Angst vor Spionage ab. In dem neuen Datenschutzabkommen sind strengere Regeln vorgesehen.
Durch die Unterzeichnung des Dekrets für ein neues Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU ebnet US-Präsident Joe Biden den Weg, persönliche Daten an US-Digitalkonzerne zu übermitteln, wie die Zeit Online berichtet. Anders als in dem ehemaligen Abkommen „Privacy Shield“, das 2020 von dem Europäischen Gerichtshof gekippt wurde, sieht das neue Abkommen mehr Schutz für europäische Nutzer:innen vor. Das alte Abkommen scheiterte wegen dem Datentransfer von europäischen Facebook-Kunden, da für diese Nutzerdaten kein gleichrangiger Schutzstatus in den USA gewährleistet war.
Es dürfen nur Nutzerdaten an US-Geheimdienste weitergeleitet werden, wenn sie „definierten Zielen der Nationalen Sicherheit“ dienen und die „Privatsphäre und bürgerlichen Freiheitsrechte“ aller Menschen berücksichtigen. Außerdem soll ein zweistufiger Mechanismus EU-Bürger:innen, die „rechtswidrig Ziel von US-Geheimdienstaktivitäten“ geworden sind, helfen. Eine beim Direktorat der US-Geheimdienste verbeamtete Person zum „Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte“ bildet die erste Stufe. Ein unabhängiges Datenschutzgericht überprüft dann die Entscheidung des Beamten oder der Beamtin.
Die Beiträge in der Rubrik "Trends und Innovationen" sind Inhalte unseres Medienpartners Vogel Communications Group GmbH & Co. KG. Sie spiegeln nicht unbedingt die Meinung von DATEV wider.
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