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Steuer & Recht |
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unterstützt die von der Bundesregierung angestrebte längere Übergangsfrist für die Prüfpflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3821) stimmten die Abgeordneten in geänderter Fassung zu.
Die Anpassungen, die der Ausschuss auf Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit Koalitionsmehrheit annahm, betreffen nicht nur das ElektroG, sondern auch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie das Bundesnaturschutzgesetz. Somit ändert sich der Titel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Er lautet nun: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes.
Ziel der Gesetzesänderung ist es aber unverändert, die Übergangsfrist für die nach dem ElektroG ab 1. Januar 2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister um sechs Monate bis zum 1. Juni 2023 zu verlängern.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 575/2022
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