Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Freiwillig und vergütet
Das BMG hat im Sinne der ABDA nachgebessert: Die für Apotheken künftig vorgesehene Aufgabe, Versicherte mittels eines geeigneten technischen Verfahrens zu identifizieren und ihnen somit den Zugang zu TI-Anwendungen zu erschließen, soll auch vergütet werden. Genaueres rund um die neue Leistung soll eine Rechtsverordnung regeln. So sieht es der neue Entwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vor, den das Bundeskabinett am 14. September beschließen soll.
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