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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Kein Stichtag für Auszahlung
Berlin - Apothekenangestellte können im September einen Bonus auf ihrer Gehaltsabrechnung finden. Denn Inhaber:innen können dann die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) auszahlen. Die 300 Euro können auch später auf dem Konto eintreffen – je nachdem, wann der Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung abgibt.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
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