Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
In den Dauerstreit um die Rechtsstellung von Opiumtinktur hat sich nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingeschaltet. Es hat entschieden, dass Opiumtinktur der Firma Maros GmbH, die in Versandgefäßen an Apotheken geliefert wird, kein Fertigarzneimittel ist und daher nicht der Zulassungspflicht unterliegt. Gerichte hatten dies zuvor unterschiedlich beurteilt.
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