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  • 12.08.2022 – DAK: Kostenvoranschläge nur noch elektronisch und kostenpflichtig
    12.08.2022 – DAK: Kostenvoranschläge nur noch elektronisch und kostenpflichtig
    Apothekenpraxis | Hilfsmittelversorgung | Seit dem 1. Juli akzeptiert die DAK nur noch elektronische Kostenvoranschläge. Dazu arbeitet die Kasse mit dem Dienstleister Medicomp zus...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Hilfsmittelversorgung

DAK: Kostenvoranschläge nur noch elektronisch und kostenpflichtig

 

Seit dem 1. Juli akzeptiert die DAK nur noch elektronische Kostenvoranschläge. Dazu arbeitet die Kasse mit dem Dienstleister Medicomp zusammen. Die Kosten für das Verfahren – eine monatliche Grundgebühr und eine pro Antrag – müssen jedoch die Apotheken tragen. Der aktuelle Vertrag sieht zwar eine weitestgehende Genehmigungsfreiheit vor, weswegen das Verfahren nur selten benötigt werden sollte, die Grundgebühr muss aber dennoch bezahlt werden.

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