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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Apothekerversorgung
Berlin - Bei den Versorgungswerken haben die Angehörigen des verstorbenen Apothekers oder der Apothekerin Anspruch auf Hinterbliebenenbezüge – die Rede ist von Witwen-, Witwer- oder Waisengeld. Allerdings sehen Satzungen Ausnahmen von diesen Ansprüchen vor. Das Verwaltungsgericht München hat den Antrag einer Witwe nun abgelehnt, weil sie acht Tage zu kurz verheiratet war.
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