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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Grundpreis muss leicht erkennbar sein
Berlin - Um die neuen Vorgaben bei den Preisangaben gab es viel Rätselraten und womöglich werden hierzu noch einige Prozesse geführt. Eine Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) sogar schon vor Inkrafttreten der neuen Regelung geklärt: Grundpreise und Gesamtpreise müssen weiterhin auf einen Blick wahrnehmbar sein.
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