Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Erst ab Juli 2026
Ab 1. September soll das E-Rezept flächendeckend ausgerollt werden, allerdings zunächst ausschließlich für „normale“ Arzneimittel zulasten der GKV. Alles andere, wie Hilfsmittel, Betäubungsmittel und Sprechstundenbedarf, muss vorerst weiter auf Muster 16 verschrieben werden. Das gilt auch für Blutzuckerteststreifen, die künftig separat verordnet werden müssen und nicht mehr mit Arzneimitteln zusammen auf ein Rezept können.
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