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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Umsatzsteuerforderungen nach AvP-Insolvenz
Ob Finanzämter von den Apotheken die Umsatzsteuer auf nicht ausgezahlte Abrechnungsgelder vom insolventen Rechenzentrum AvP verlangen dürfen, ist umstritten. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof kann lange dauern. Darum sollten die betroffenen Apotheken jetzt sicherstellen, dass sie später von einem möglichen günstigen Urteil profitieren. Was zu tun ist, erläutert Steuerberater Franz Nicolas Keil im Kundenmagazin der Treuhand Hannover.
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